Pressemitteilung:
23. November 2017
Angebot „medizinische Soforthilfe bei Vergewaltigung“
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Die Hemmschwelle, nach einer Vergewaltigung sofort zur Polizei zu gehen, ist zumeist groß, so dass häufig aus Angst und Scham eine Strafanzeige und die damit verbundene medizinische Untersuchung unterbleiben. Nunmehr können jedoch Spuren für eine qualifizierte Befunddokumentation erhoben werden. Die medizinische Soforthilfe gewährleistet eine vertrauliche, aussagekräftige und gerichtsverwertbare Spurensicherung beim Opfer und bietet insofern die Grundlage für eine spätere erfolgreiche Ermittlungsarbeit von Polizei und Justiz. Durch Aufklärung im Rahmen der Erstversorgung über verschiedene Beratungsangebote und Möglichkeiten einer Strafanzeige wird der Zugang zu den Beratungseinrichtungen erleichtert und die Anzeigebereitschaft der Opfer erhöht.